Ein Rücktritt vom vorgesehenen Termin soll bis spätestens drei Wochen vor Beginn der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung in schriftlicher Form erfolgen.
Ein Rücktritt vom vorgesehenen Termin soll bis spätestens drei Wochen vor Beginn der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung in schriftlicher Form erfolgen.