Mit 01.01.2009 trat die neue Prüfungsverordnung zur Berufsreifeprüfung in Kraft. Diese sieht vor, dass in einem Gegenstand eine Präsentation zu machen ist. Dies kann wahlweise im Gegenstand Deutsch – die schriftliche Arbeit wird präsentiert - oder im Fachgebiet durch die Erstellung einer Projektarbeit und deren Präsentation geschehen. Dies ist schon bei der Anmeldung zur Berufsreifeprüfung bekannt zu geben.

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